Umgang mit gesundheitlichen Problemen – Covid-19-Verdachtsfall

Diese Regelung gilt fĂŒr ALLE Altersstufen am WRG

Grundsatz: Lehrer ist kein Arzt und stellt daher keine Diagnose!! KV informiert die Eltern am Schuljahresbeginn: Kinder sollen (wie bisher) nur gesund in die Schule geschickt werden. Keinesfalls dĂŒrfen Kinder mit Fieber (ĂŒber 37,5 °C) und/oder plötzlichem Verlust des Geruchs- und Geschmacksinns oder anderen Covid-19-Symptomen in die Schule geschickt werden. In ZweifelsfĂ€llen sollte immer von den Eltern ein Arzt (Hausarzt) beigezogen werden. Die SchulĂ€rztin ist nicht fĂŒr diese TĂ€tigkeit zustĂ€ndig. Die Kinder werden durch den KV ausdrĂŒcklich angewiesen, bei Beschwerden im GebĂ€ude nicht selbststĂ€ndig herumzugehen oder selbststĂ€ndig ins Sekretariat zu gehen! Das Kind bleibt in der Klasse und meldet beim Lehrer der nĂ€chsten Stunde die Probleme. Sollte der Lehrer Gesundheitsprobleme bemerken, spricht er das Kind an.

 

Alle Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung fĂŒr beide Geschlechter.

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Gerhard Klampfer

Direktor