Am WRG wird eine Nachmittagsbetreuung in getrennter Form (das bedeutet nicht verschränkt mit dem Regelunterricht) organisiert – als Freizeit, Lernzeit und Bereichszeit (= Nachmittagsbetreuung). Manchmal wird auch der Ausdruck Ganztagesschule (= GTS) dafür verwendet.

Das Kind hat am Vormittag bis zu 6 Stunden Unterricht und verbringt den restlichen Nachmittag in der Ganztagesbetreuung mit Mittagessen und abwechselnden Lern- und Freizeitphasen. Sollte lt. Stundenplan ein Nachmittagsunterricht vorgesehen sein, hat der Unterricht Vorrang.

Diese Form der Betreuung können Sie tageweise (von 1 bis 4 Tagen) für Ihr Kind individuell für ein Schuljahr buchen. Sie ist für Kinder der 1. – 4. Klassen vorgesehen. Sie können Ihr Kind jedes Jahr neu anmelden und die Anzahl der Tage auch jährlich neu wählen. Für diese Betreuungsform muss ein finanzieller Elternbeitrag geleistet werden.

Die Nachmittagsbetreuung wird in altersgemischten Gruppen organisiert und erlaubt somit den Kontakt der Kinder (auch Geschwisterkinder) über die eigene Klasse hinaus. Die Betreuungszeiten sind vom Ende des Vormittagsunterrichts der jeweiligen Klasse (auch bei Stundenentfall) bis mindestens 16.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) gesetzlich vorgegeben. Längere Betreuungszeiten richten sich nach dem Bedarf. Die tatsächliche Durchführung findet nur bei entsprechenden Anmeldungen statt. Das gemeinsame Mittagessen ist Teil der Nachmittagsbetreuung.

Für die Tagesbetreuung gilt:

  • Sie ist kostenpflichtig: für 1 Tag € 26,40/für 2 Tage € 35,20/für 3 Tage € 52,80/für 4 Tage € 70,40 per Bankeinzug 10x im Jahr zu bezahlen. Für den Betreuungsteil kann bei der Bildungsdirektion um Ermäßigung angesucht werden.
  • Verpflichtendes Mittagessen: Dafür entstehen zusätzliche Kosten von ca.  € 9,50 pro Tag. Die Verrechnung erfolgt unabhängig von der Betreuungsgebühr.
  • Der Besuch von unverbindlichen Übungen ist möglich.
  • Es gibt Lernzeiten, Freizeiten und Bereichszeiten (folgende Schwerpunkte sind möglich: naturwissenschaftliche, musisch/kreative, sportliche, informationstechnologische Bereiche)
  • In den Lernzeiten werden die Kinder bei ihren Aufgaben mit professioneller Unterstützung in Kleingruppen möglichst individuell betreut. Es wird versucht, dass alle Schularbeitenfächer durch geprüfte LehrerInnen abgedeckt sind.

Bitte verwechseln Sie die GTS nicht mit der Mittagspausenaufsicht während der Mittagspause. Als Mittagspause wird die Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht bezeichnet. Für aufsichtspflichtige Kinder (einschließlich 5. Klassen) wird eine Mittagsaufsicht vor verpflichtenden Nachmittagsunterricht angeboten, damit Kinder die Mittagspause in der Schule verbringen können. Diese Mittagsaufsicht ist kostenlos, es muss aber eine Anmeldung erfolgen. Dann zählt diese Zeit wie eine Unterrichtsstunde. Wenn keine Anmeldung erfolgt, müssen die Kinder das Schulhaus während der Mittagspause verlassen (Anmeldung erst bei fixem Stundenplan).